Was ist REACH?
Containment-Anforderungen unter REACH
Gemäß der in 2007 in Kraft getretenen REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals, EG Nr. 1907/2006) müssen in der EU hergestellte und in die EU importierte Chemikalien in Mengen ab 1 t/a registriert werden. Die letzte Übergangsphase für Phase-in-Stoffe endet am 31. Mai 2018. Ab diesem Zeitpunkt ist die Herstellung oder der EU-Import nur noch mit gültiger Registrierungsnummer für den jeweiligen Stoff ab 1 t/a möglich. Allerdings besteht für Zwischenprodukte unter streng kontrollierten Bedingungen die Möglichkeit einer Registrierung mit deutlich geringerem Aufwand und Kosten.
Durch den konsequenten Einsatz von Containmentsystemen bei der Verarbeitung von Stoffen kann die Exposition gegenüber Mensch und Umwelt derart minimiert werden, sodass die Kriterien für streng kontrollierten Bedingungen eingehalten werden können. Wir bieten Ihnen hierfür maßgeschneiderte technische Lösungen zum Handling von Schüttgütern an, um diese regulatorischen Anforderungen zu erfüllen.
Für Prozesse, bei denen Stoffe nicht chemisch umgesetzt werden, kann die Einhaltung der Vorgaben für streng kontrollierte Bedingungen eine Reduzierung der Informationsanforderungen bedeuten. So lassen sich beispielsweise kostenintensive Studien zur (sub)chronischen Toxizität vermeiden.
Soweit der Einsatz des Stoffes in einem solchen Containmentsystem sich noch in der produkt- oder verfahrensorientierten Forschung und Entwicklung (PPORD) befindet, kann unter Umständen die Registrierungpflicht durch eine entsprechende Meldung an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) befristet ausgesetzt werden.
Wir beraten Sie gerne, wie Sie die Anforderungen gemäß der REACH-Verordnung in Ihrer Produktionsanlage umsetzen können und verweisen bei weiterführenden Fragen zum Thema an unsere spezialisierten Partner, die ein umfassendes Dienstleistungsangebot rund um REACH-Registrierungen anbieten.